Hallo zusammen,
ich würde gerne mal wieder das Schwarmwissen nutzen und mir das Brett vorm Kopf nehmen.
Den Fall würde ich gerne für NRW speziell diskutieren.
Die klassische Rettungswegsicherung aus einer Maisonettewohnung sieht wie folgt aus:
OG: 1.RW Zugang notwendiger Treppenraum / 2. RW Rettungsfenster über Rettungsgeräte der Feuerwehr
DG: 1.RW über interne notwendige Treppe und im Weiteren in den notwendigen Treppenraum / 2. RW Rettungsfenster über Rettungsgeräte der Feuerwehr
Wären folgende Fälle zur Sicherstellung der Rettungswege formal zulässig?
1.Fall
OG: 1.RW Zugang notwendiger Treppenraum / 2. RW Rettungsfenster über Rettungsgeräte der Feuerwehr
DG: 1.RW Zugang notwendiger Treppenraum / 2. RW über interne notwendige Treppe und im Weiteren über das Rettungsfenster im OG
oder andersherum
2.Fall
OG: 1.RW Zugang notwendiger Treppenraum / 2. RW über interne notwendige Treppe und im Weiteren über das Rettungsfenster im DG.
DG: 1.RW über interne notwendige Treppe und im Weiteren in den notwendigen Treppenraum / 2. RW Rettungsfenster über Rettungsgeräte der Feuerwehr
Bin gespannt auf Meinungen.
Grüße