Hallo0 Herrn Hirsch,
die Vorgaben finden Sie in den DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen (FSA) bzw. in den AbZ. Die o. a. Richtlinie ist sehr einfach gehalten und hat viele Fälle nicht berücksichtigt. Viele Hersteller setzen auch Branderkennungselemente nach EN 54 ein; trotzdem finden sich viele Einsatzbedingungen bei den FSA nicht wieder.
Genug der Vorworte; zu Ihren Fragen:
Ist die Sturzhöhe über 1 m, sind beidseitig Deckenmelder im Abstand von 0,5 bis 2,5 m und ein Sturzmelder notwendig. Der Sonderfall, dass nur einseitig über einem Meter Sturzhöhe ist, wird nicht berücksichtigt. Ich würde diese auch so ausführen, weil die Variante bei Stutzhöhe beidseitig unter 1m und nur ein Sturzmelder eine Ausnahme ist, die erfahrungsgemäß hinsichtlich des Auslöseverhaltens kritisch zu sehen ist.
Ist die Sturzhöhe über 5 m, kann der Deckenmelder an einer Konsole auf 3,5 m Höhe und einem Wandabstand von 0,5 m angebracht werden.
Gruß
C. Lammer