Hallo Kollg. der Bau- und Objektüberwachung
folgende Situation:
Mehrfamilienwohnhaus in Reihenbebauung als Gebäudekomplex einer WEG (Wohneigentümergemeinschaft) in der Gebäudeklasse 4.
Baujahr 1938 , Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken
Grundsanierung 1993
Jetzt 10 bis 11 2020 , Tausch von Trinkwasserleitungen von Friatherm in Edelstahl.
Es gibt Installationsschächte innerhalb der NE (F0) ohne Schottungen im Deckenbereich.
Die Haustechnikfirma hat bezgl, der Ausschreibung Bedenken angemeldet, da es im Schacht noch weitere Leitungen gibt...
Zirkulation , Warmwasser , Heizung Vor - Rücklauf und Abwasser. Innerhalb der NE wird auch noch mittels Revi-Öffnung verbrauchsmäßig abgelesen bzw. gezählt.
Trotzdem wurden die Ltg. gebaut und sollte von einem externen Bauleiter abgenommen werden.
Der wiederum hatte infolge fehlender Sachkunde bei uns angeklingelt.
Ich habe mir das vorab über Fotos angeschaut und eine bedenkliche Ausführung attestiert. Durchbrüche von NE zu NE durch die Balkenlage ohne Abstand und ohne Schottungen! Da wurde auch schon 1993 geschlampt !
Man kann also praktisch durch die Decke im Schacht durch schauen
Die Eigentümer haben in einem ersten Gespräch mit dem o.g. Bauleiter keine Beurteilung durch einen Sachverständigen gewünscht.
So weit so gut ich wäre da theoretisch raus, was darf ich dem Bauleiter als gut gemeinten DREIZEILE mit auf den Weg geben. Von Bestandsschutz kann ja schlecht gesprochen werden. Hattet Ihr so ein Problem schon mal auf dem Tisch.
Danke für Hinweise
MFG RR