Es sind nicht nur einige Autos mit Batterieantrieb in einer Garage, sondern es handelt sich offensichtlich um sehr viele Batterien in einem Lagergebäude, also um besondere Brandgefahren. Diese sind dazu noch in knapp 7,5 m hohen Regalen gelagert.
Wenn die FW nach ca. 15 min. eintrifft, sind Löschmaßnahmen in der Halle nicht mehr möglich.
Nach dem Grundsatzpapier zur Sicherstellung der baurechtlichen Schutzziele sind wirksame Löschmaßnahmen auch gegeben, wenn sich der Brand nicht über mehrere Brandabschnitte ausbreitet. Da es keine baurechtlichen Vorgaben gibt, die Empfehlung der Brandschutzbehörde eine geeignete und flächendeckende Löschanlage vorzusehen.
Die Batterien können abgeschrieben werden, davon bleibt nichts mehr übrig. Das gilt auch für die gesamte Halle.
Ggf. ergeben sich weitere zu berücksichtigende Schutzziele, welche über die baurechtlichen hinausgehen wie z. B.: EX- Schutz, Umweltschutz, Sachschutz, Versorgungssicherheit, Lieferfähigkeit und Versicherbarkeit. Entsprechende Vorgaben ergeben sich teilweise aus anderen Fachgebieten.
Wenn Sie auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen haben, müssen Sie das dem Bauherrn mitteilen. Das gilt auch wenn Sie nur den baurechtlichen Teil behandeln wollen. Bei der Planung der brandschutztechnischen Infrastruktur sind die vorhandenen Gefährdungen und Randbedingungen zu berücksichtigen, von wem auch immer.
Norbert Bärschmann