Hallo Herr Lammer,
"Ich hatte Ihre Frage so verstanden, dass der unbeschichtete Teil des Trägers oberhalb der abgehängten Decke ungeschützt ist."
JA DAS IST SO.
"Wenn wir wieder das Bild nehmen, also ohne die zweite Mauerwerksreihe und ohne die Isolierung."
DIE ZWEITE MAUERWERKSREIHE IST BEI MIR DIE BESTEHENDE DECKE. Nur dass die abgehängte Decke (20mm) nicht so stark ist wie die dargestellte erste Mauerwerksreihe.
Auszug aus der Zulassung:
"Die mit der reaktiven Brandschutzbeschichtung behandelten Stahlbauteile dürfen keine Bekleidung oder sonstige Ummantelungen erhalten, die den Dämmschichtbildner am Aufschäumen hindern könnten."
Das ist gegeben, da die Beschichtung nur unterhalb der abgehängten Decke angebracht wurde.
"Beim Anschluss anderer Bauteile ist die Anschlussstelle so auszubilden, dass eine Brandbeanspruchung des zu schützenden Bauteils ausreichend verhindert wird, oder es sind die anzuschließenden Bauteils selbst so zu schützen, dass sie die Erwärmung des zu schützenden Bauteils nicht fördern."
Das ist eben die Frage, ob die abgehängte Decke F90 den oberen nicht mit Brandschutzfarbe beschichteten Träger vor entsprechender Erwärmung schützen kann.
Gruß
Hannes