Hallo Herr Peters, ja sie haben etwas übersehen.
Nämlich, dass Ihre Fragestellung, "dass (ob) die Befestigung akzeptiert werden kann", im Forum nicht beantwortet werden kann, weil Sie nicht beschreiben, wie bei Ihrem Objekt denn was wo befestigt ist.
Die Befestigungen dürfen keinesfalls beliebig sein. Sie müssen fest sein und auch im Brandfall je nach F-Dauer fest bleiben. Hängt eine Leitung nur im Brandgeschoss, ist zu befürchten, dass sie im Brandfall abrutscht und die Schottung beschädigt. Wer baut denn so was?
Die richtige Art der Befestigung findet man nicht in MLAR oder MLüAR, sondern u.a. in den jeweiligen Fachregeln der Gewerke und im allgemeinen Befestigungswissen. Wie befestigt man was woran für welchen Zweck.
Der Bauleiter bzw. Bauüberwacher muss durchaus darauf achten und ggf. hinterfragen, wie was befestigt ist, nicht nur wegen Brandschutz. Wenn man Befestigungen suchen muss, kann man Bedenken bekommen und muss handeln. Es muss ja auch festgelegt werden, ob die jeweilige Deckenbefestigung zulassungspflichtig ist oder nicht. Beispiel Deckenleuchte oder Kronleuchter.
MfG G.Karstens