Herr Schlögel,
wenn Sie heute ein Brandschutzkonzept aufstellen, müssen Sie sich an derzeitigen Vorschriften orientieren. Es muss dargelegt werden, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Wenn das Gebäude abweichend gebaut ist, muss die geforderte Sicherheit und das Löschen trotzdem irgendwie gewährleistet werden.
Wozu macht man denn sonst ein Brandschutzkonzept.
Der Sicherheitstreppenraum scheidet in dem Altbau wohl eher aus als eine Außenleiter oder Außentreppe. I.d.R. hat ein Treppenraum im Altbau allein schon mehrere Defizite. Denkmalschutz allein schließt beispielsweise eine Spindeltreppe nicht aus. Da kann Sturheit im Spiel sein. Reden Sie mit den Beteiligten darüber. Will jemand verantworten, dass da oben jemand nicht mehr herauskommt? Wirklich? Und dann unterschreiben Sie ein Brandschutzkonzept?
Wenn etwas 1994 genehmigt worden ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Brandschutz gegeben ist. Schließlich haben Sie auch jetzt wieder eine Genehmigung, wie Sie schreiben, und bräuchten der vorherigen Argumentation nach kein Brandschutzkonzept. Jedenfalls nicht wegen des Umbaus der DF-Fenster in Gauben. Denn dadurch ergibt sich keine weitere Gefährdung. Aber mit dem BS-Konzept kann man klären, ob es überhaupt unvertretbare Gefahren gibt oder nicht.
MfG G.Karstens