Wer plant und baut, muss alles unter einen Hut bringen.
Die jetzige Bauordnung gibt vor, dass die Brandwand bzw. die bei niedriger Gebäudeklasse vorgeschriebene Ersatzwand bis unter die Dachhaut zu führen ist. Weil es die Nachwarwand bzw. Kommunwand in der aktuellen Bauordnung nicht mehr gibt, muss man sinngemäß vorgehen. Ein Feuer soll, das ist das Schutzziel, nicht gleich hinüberbrennen.
Wird die Dachstufe mittig der Nachbarwand angeordnet, verspringt die Dachhaut auf der Brandwand. Bei Aufdachdämmung aus Steinwolle dürfte die Brandschutzvorschrift sinngemäß eingehalten sein, die Brandweiterleitungsmöglichkeit ist unterbrochen und man kann das auch bauen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Brandwand in dem Haus von 1933 bis unter die Dachziegel gemauert ist. Wenn diese Wand nicht überdämmt wird, verbleibt die Wärmebrücke. Sie ist, je kleiner die Dachfläche ist, um so gravierender. Aber wozu dämmt man das Dach denn?
Ja, man kann die Dämmung anders ausbilden. Man könnte die Brandwand innenseitig im Dachgeschoss dämmen. Dann behält der Nachbar, der nicht überdämmt werden will die Wärmebrückenwirkung allein.
Wenn es grundsätzlichen Streit um den Dachversprung gibt, dann ist das eine andere Sache. Will ein Nachbar dem anderen die Aufdachdämmung verbieten lassen?
Wieso gibt es diesen Einwand, dass nur die obere Geschossdecke gedämmt werden müsste? Ist das Dachgeschoss gar nicht bewohnt und beheizt? Einen unbeheizten Dachraum oder Spitzboden zu dämmen wäre Unfug. Man vergrößerte damit das zu beheizende Volumen und der Energiespareffekt wäre viel geringer als gedacht. Je nach Art und Umstand, handelt man sich im gedämmten Spitzboden/Dachgeschoss wegen der Luftdichtheit ein Schimmelproblem ein. Und dann? Dann baut man Luftöffnungen ein und die Dachdämmung ist komplett überflüssig. Aber hier ist ein Brandschutzforum.
MfG. G.Karstens