Hallo,
wenn man eine Norm empfiehlt, sollte man sie kennen und sich damit eingehend auseinandergesetzt haben. Eine Vorgabe "in Anlehnung an" sollte man m.E. nicht machen, wenn man unsicher ist.
Was DIN-Normen sind, ist in Wikipedia so erklärt (find ich gut):
"Eine DIN-Norm oder Deutsche Industrienorm DIN ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird."
"DIN-Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und dienen der Allgemeinheit. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.
DIN-Normen sind Empfehlungen und können, müssen aber nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“. Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden. Diese Vermutung kann durch Sachverständigenbeweis widerlegt werden.
Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest.
Natürlich steht es auch jedem frei, bei Ausschreibungen, Maschinenspezifikationen, Baubeschreibungen und technischen Festlegungen auf das vorhandene Normenwerk zurückzugreifen und die dort schriftlich fixierten Beschreibungen als Sollwerte zu benutzen."
"Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. (DIN V …, DIN V ENV …). Durch die Anwendung einer Vornorm sollen auch die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden, die dann die Grundlage zur Erstellung einer regulären Norm bilden können."
DIN V VDE 0826-2 kannte ich bisher noch nicht. Das o.g. Ministerium kennt sie wohl auch nicht. In DIN V 18599 geht es um Energiebedarf usw.
Der VDE-Verlag schreibt:
DIN VDE V 0826-2 VDE V 0826-2:2018-07 Überwachungsanlagen Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb.
Zu Frage 1:
Ich würde mich für ein Brandschutzkonzept eines der v.g. Nutzungsarten mit dieser Norm beschäftigen. Danach weiß ich zumindest mehr.
Zu Frage 2:
Normen haben den Anschein, dass ihre Inhalte die aaRdT wiedergeben. Manchmal sind Teile von Normen strittig und dann nicht aaRdT. Bei einer Vornorm, die auch noch ziemlich neu ist zweifele ich an, dass sie die aaRdT wiedergibt. Es kommt aber nicht darauf an, dass alle Menschen die Norm kennen, sondern es kommt auf die Berufssparten an, die sich damit hauptsächlich befassen. Das dürften hier die Elektroplaner und Elektrohandwerksmeister sein.
Ein Brandschutzkonzept muss die Prüfung durch die Behörde bestehen, aber wichtiger ist m.E. doch, was dadurch entsteht. Es soll doch eine Vorgabe für die Ausführung sein.
Eine schlechte Planung zeichnet sich dadurch aus, dass man alle Einzelheiten dem Ausführenden überlässt und abschließend eine Bescheinigung von diesem verlangt, dass er alles richtig gemacht hat. Es ist nicht verwunderlich, wenn eine Behörde ein Konzept für zu unbestimmt hält. Anderseits sollte ein Brandschutzkonzept m.E. nicht aus einer Aufzählung von allen möglicherweise in Betracht zu ziehenden Normen und Merkblättern bestehen. Es sollte ja noch die Planung und ggf. die fachspezifische Planung geben. Diese wird der Bauaufsicht nicht vorgelegt.
Mfg. G.Karstens