Meine Frage hatte ich wegen einem relativ großen Neubau, Wohngebäude,GK 4 gestellt. Ich habe dafür einen Brandschutznachweis erstellt und war nun, zu Begin der Ausbauarbeiten, zum ersten Mal auf der Baustelle um die Übereinstimmung zu überprüfen. Die Leiungsführung der Elektroleitungen stand zum Zeitpunkt der Baueingabe nicht fest, zumindest hatte ich keine Informationen dazu, sodass ich von klassischer Installation über Steigeschächte bis zu den Unterverteilern in den Wohnungen ausging.
Auf der Baustelle scheint es so zu sein, dass die Hauptleitungen über nur einen Hauptschacht in die Geschosse führen und von dort in den Betondecken (Filigrandecken mit Ortbeton) über mehrere Trennwände hinweg zu den Unterverteilern in den Wohnungen führen. Leerrohre sind, soweit erkennbar, nur sehr vereinzelt vorhanden.
Meine Anfrage zum Schottungsprinzip beim zust. Fachplaner ist noch unbeantwortet - ich befürchte es gibt keines. Es ist auch zu befürchten, dass der Bauherr die Decken wegen der Kabel in den Betondecken nicht wieder aufreissen lässt.
Um mich auf erwartbere Diskussionen vorzubereiten habe ich das hier mal angefragt. Inzwischen denke ich dass die Schutzziele nach MLAR eingehalten sind. Ob und wie das Ganze formal glattzuziehen ist, wird sich klären.
Fachlich gehe ich davon aus, dass eine Brandweiterleitung in der Betondecke, auch wenn die Kabel abschnittweise gebündelt verlaufen (vermutlich nur am Ein- und Austritt in das Bauteil) nicht zu befürchten ist, da die Kabel über größere Abschnitte mit hinreichend mit Beton umhüllt sind. Über die wenigen Leerrohre darf kein Rauch weitergeleitet werden (bei Durchmessern von 20/25mm auch eine eher theoretische Gefahr) Hierfür sind die beiden Enden mit Mineralwolle oder im Brandfall auschäumenden Stoffen zu verschliessen. Das hatte ich bereits in meiner Frage geschrieben.
Gruß J. Peters