Autor: Haase
hallo
Bei Hochhäusern erfordert die Ausbildung eines zweiten Rettungsweges neben der/den notwendigen Treppe/n ein Sicherheitstreppenhaus, da die Flüchtenden nicht mehr über Feuerwehrleitern gerettet werden können. Um die Sicherheit dieses Rettungswegs zu garantieren, muss er so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch überhaupt nicht eindringen können. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen
außen liegenden, also mit dem Freiraum verbundenen, und
innen liegenden
Sicherheitstreppenhäusern. Da man davon ausgehen muss, dass Rauch und Feuer nicht in diesen Raum eindringen dürfen, sind innenliegende Sicherheitstreppenräume nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
wenn ein Schacht mit natürlicher Lüftung, ein sogenannter Firetower, mit einem Schachtquerschnitt von mindestens 5,00 x 5,00 m zur Verfügung steht, oder
eine Lüftungsanlage mit Druckbelüftung und Sicherheitsschleuse vorhanden ist.
Bei außen liegenden Sicherheitstreppenhäusern sind Fensteröffnungen zu anderen Räumen nur unter Randbedingungen erlaubt:
wenn sie von brandeinwirkenden Fassaden abgewandt sind,
wenn sie gegen andere Fassaden orientiert sind, müssen sie gegen Brandeinwirkung durch feuerwiderstandsfähige Gläser geschützt sein
sie dürfen nicht zu öffnen sein
und keine Verbindung zu Aufzugsräumen oder anderen Räumen haben
alles klar ?
ansonsten noch mal eine mail
mgh haase
land brb