Gem. HBo und MBO dürfen Bauteile in Brandwände nur soweit eingreifen, dass deren Feuerwiderstandsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird; für Leitungen,Leitungsschlitze und Schorn-steinegilt dies entsprechend.
Heisst das für feuerbeständige Brandwände, dass der Restquerschnitt der Wand im Bereich von eingreifenden Bauteilen (z.B. Schornstein) feuerbeständig sein muss oder dass er auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein muss?
Gruß, J. Peters