Hallo Forum,
das Thema wurde zwar sicher schon ordentlich überstrapaziert, aber dennoch möchte ich hier nochmal die geschätze Fachmeinung einholen.
Es handelt sich um eine Einfamilienhaus Gebäude 3 über drei Geschosse mit notwendigem Treppenraum und einer im Haus integrierten Mittelgarage Über EG und KG - daher auch Prüfpflichtiger Brandschutz - Erschlossen ist die Garage erstmal ebenerdig und über eine Hebebühne dann der Kellerteil. Neben dem Garagenteil im Keller (85m²) gibt es noch 7 Abstellräume, (5 davon nur über den TReppenraum erschlossen und mit T30RS abgetrennt.
Muss nicht bei der Größe unterstellt werden, dass das KG auch zu Aufenthaltszwecken z.B. Werkstatt oder "Partyraum" mit extravaganter Deko (PKW und Motorrad) genutzt werden wird.
Sicherlich: Im Baunatrag steht nix davonund das KG hat laut Planung keine Fenster (nur Belüftungsöffnungen für die Mittelgarage.
Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Aufenthaltsnutzung stattfinden wird, aus meiner Sicht MUSS man das sogar unterstellen (Unschuldvermutung mal außen vor gelassen) :).
2. Rettunsgweg erforderlich? Ja oder Nein?
Gruß
N.Hribal