Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
Art. 28 (5) BayBo sagt, dass Brandwände der GK1-3 mindestens bis unter die Dachhaut zu führen sind und Holräume vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen sind.
Bei dem mir vorliegenden Doppelhaus (GK2) wurde vom Architekten geplant, dass auf den beiden Brandwänden an denen beide Gebäude aneinanderschließen, auf jeder Gebäudeseite eine Firstpfette aufliegt, die die Sparren des hier aufliegenden Quergiebels unterstützt. Nun fällt mir zur Erstellung der Statik dazu nur die Möglichkeit ein sowohl die Sparren, als auch die Firstpfetten dieses Quergiebels aus Stahl auszubilden. Vielleicht kennen Sie ja andere Möglichkeiten diese Situation in den Griff zu bekommen? Oder weitere Gedankenanregungen. Darüber wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Stefan Klaus