Guten Tag Kollg,
oben beschriebenes ist ja bekannt, deshalb wurde es entsprechend geplant und soll auch ausgeführt werden.
Das die fh-Bekleidung der Abseiten- / Dachschrägen sinnvoll ist , wird von meiner Seite ja auch nicht in Frage gestellt.
Das liegende Dachfenster kann allerdings auch ein Vellux-Balkonfenster sein.
Damit ergibt sich die direkte Anordnung auf der Geschossdecke oder eventuell noch bescheidener , an der fh-Holzbalkendecke zum Dachspittz Insofern wäre über den fh -Leibungsbereich nicht weiter zu diskutieren. Allerdings kommen auch häufig die Nachfragen der Ausführenden , Schwachpunkt ist der Fensterrahmen! Warum dann direkt auf der Decke keine weiteren Maßnahmen zur Behinderung der Brandweiterleitung notwendig wären! Eine sinnvolle Argumentation dafür ist mir auf Grund fehlender Praxis noch nicht
gelungen. Der Schwachpunkt Fenster wird ebend geduldet.
Im Bereich der Fenster im Treppenraum ( z.B: GK 4/5 ) setze ich immer den Abstand mit 1,25 m von den Trennwänden TR zu NE an . Das wird in den Unterlagen z.B:. Kommentar zur BO oder BS-Atlas auch gut beschrieben . Die besondere Situation des Treppenraumes in der Fluchtwegkaskade ist natürlich mit dem oben beschriebenen Raumabschluss von NE zu NE nicht wirklich vergleichbar - ist mir klar !!
MFG RR