Guten Tag,
das bedeutet bei einer Entfernung von unter 35 m könnte auf einen zweiten Rettungsweg verzichtet werden?
Der Aufbau des Gebäudes bzw. des Rettungswegs sieht wie folgt aus:
-Treppe befindet sich mittig im Gewölbekelllr. (Jeweils nach links und rechts sind es 7,5 m bis zum Ende des Raums)
-Die Maximal-Entfernung bis zur Treppe, von jedem Punkt des Raums, beträgt 15 m.
-Treppe hat eine länge von etwa 4 m.
-Sobald man oben an der Treppe ankommt, steht man an einer Tür und im eigentlichen Kellerraum des Mehrfamilienhauses.
-Direkt neben der Tür zum Gewölbekeller befindet sich ein sehr kleiner "Flur" des Kellers vom Mehrfamilienhaus, welcher direkt zur Eingangstür des Hauses führt.
-Die Entfernung beträgt maximal 7 m.
-Ab diesem Moment befindet man sich im freien.
Gesamtlänge des Fluchtwegs ca. 26 m.
Scheint das Vorhaben unter diesen baulichen Gegebenheiten als realistisch?
Ich würde mich selbstverständlich bei Realisierung von Sachverständigen beraten lassen und das Ganze abnehmen lassen.
Mir geht es aktuell jedoch darum zu eruieren ob es grundsätzlich möglich ist - oder das Thema zum scheitern verurteilt ist.
VG