Ich habe ein Einfamilienhaus mit einer Bruttogrundfläche von 430 m².Es geht um die Einstufung in GK 1 oder 3.
Sind bei der Berücksichtigung der Bruttogrundfläche überdachte Terrassen zu berücksichtigen (keine Loggia und keine überbauten Überdachungen)?
Sind Öffnungen in Decken von Geschossen abziehbar (dreigeschossiger Raum mit einer Deckenöffnung von ca. 20 m², keine Galerie)
Wie ist das bei den Öffnungen für die offenen Treppen, sind diese abziehbar (2 mal 6 m²)?
Kann ein Untergeschoss, welches auf Grund der Hanglage nicht als Kellergeschoss zu werten ist (mittlere Deckenhöhe höher als 1,4 m)auch teilweise als Kellergeschoss gewertet werden, wenn die unter der Erde liegenden Technik- und Hauswirtschaftsräume ggf. auch Bäder feuerbeständig abgetrennt werden.
Danke im Vorraus
Norbert Bärschmann