Hallo Herr Drechsler,
für den Sprinklerschutz gilt gemäß CEA 4001 Nr. 11.4.13 folgendes:
"Abgehängte offene Decken
Abgehängte offene Decken, d. h. Decken mit regelmäßigen offenen Zellen auf ihrer gesamten Fläche, können unter LH- und OH-Sprinkleranlagen außerhalb von Lagerbereichen verwendet werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
‒ Die darüberliegende Decke – nicht die abgehängte offene Decke – ist aus nichtbrennbaren Materialien aufgebaut.
‒ Die gesamte offene Fläche der abgehängten offenen Decke einschließlich der Lampenfassungen beträgt mindestens 70 % der gesamten Deckenfläche.
‒ Das kleinste Maß der Deckenöffnungen muss größer sein als die Dicke dieser abgehängten offenen Decke, mindestens aber größer als 0,025 m.
‒ Die Stabilität der Deckenkonstruktion und aller Einbauten, wie z. B. Leuchten, über der abgehängten Decke darf durch den Betrieb der Sprinkleranlage nicht beeinträchtigt werden."
Gruß
C. Lammer