Hallo Hr. Uhl,
die Beschichtungssysteme für den Stahlbau sind nicht in der Lüftungstechnik anzuwenden / zugelassen.
Soweit den Prüfzeugnissen und Firmenunterlagen zu entnehmen ist, erfüllen die Beschichtungen für Stahlkonstruktionen die Anforderungen F90 nur im Zusammenhang mit der Standsicherheit ( Querschnitte der Stahlträger )und der entsprechenden Statik.
Die in der Haustechnik verwendeten / zugelassenen Beschichtungen, z. B. für Elektrotrassen, erfüllen nur F 30. Weiterhin ist zu beachten, daß diese Beschichtungen als schwer entflammbar ( B1 ) eingestuft sind.
Es ist aus der Ferne nur schwer zu beurteilen welche lüftungstechnische Lösung sich anbietet. Daher sollten folgende Überlegungen angestellt werden:
- Promat nur 3 - seitig
- Flanschlose Kanäle
- Aufteilung der Kanäle
- Änderung der Leitungsführung
- Verringerung der Luftmengen durch Einsatz entsprechender Ablufthauben
- neue Gruppierung der Küchengeräte
- ...
Mit freundlichen Grüßen
Kei Seibold