Hallo zusammen,
bei einem Gebäude der GK 5 (in BW) führen 2 Abgasleitungen eines BHKW durch eine feuerbeständige Dachdecke in einen vierseitig umbauten Innenhof mit umlaufenden Fenstern. Der Abstand zu dem nächstgelegenen Fenster beträgt < 1 m.
Aus meiner Sicht müssen die Abgasleitungen in L90 ausgeführt werden, da sie durch eine feuerbeständige Dachdecke führen.
Die in der in BW noch gültigen FeuVO geforderten 20 cm Abstand greifen hier aus meiner Sicht nicht.
Nun werden mir, wie könnte es anders sein, zahlreiche anderes realisierte Objekte präsentiert.
Ich bin der Meinung, dass hier eine Abweichung vorliegt, da eine Leitung ohne Schutz durch ein feuerbeständiges Bauteil geführt wird. Diese Abweichung muss schutzzielorientiert kompensiert werden, z.B. durch Abstände, nichtbrennbare Baustoffe im Bereich Dach und Wand, und auch durch die niedrige Abgastemperatur und das mit Steinwolle gedämmte zweischalige Abgasrohr.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Herzliche Grüße
Anja Kruse