Die geschilderte Situation bedeutet für mich, es ist nur ein Treppenraum vorhanden, da dieser im EG zusammengeführt wird (nur ein Ausgang).
Wenn alle Nutzungseinheiten Zugang zu diesem in den Obergeschossen geteilten Treppenraum haben und der 2. RW bei einem Standardbau jeweils eine anleiterbare Stelle ist, muss dieser im EG nicht getrennt werden bzw. keine Tür haben.
Wenn unbedingt eine Tür geplant wird, ergeben sich keine Anforderungen an diese, da nicht notwendig.
Sollten in Sonderbauten 2 bauliche Rettungswege erforderlich werden, dann kann das aus den Obergeschossen nicht über den gesplitteten Treppenraum erfolgen.
Die abweichende Nutzung von Treppenräumen (in Bayern im Ordnungsrecht geregelt, siehe VVB) ist bis auf wenige Ausnahmen ausgeschossen. Briefkästen aus nichtbrennbaren Baustoffen sind zulässig.
Ggf. habe ich die Situation vor Ort auch falsch gedeutet.
Norbert Bärschmann