Keine Ahnung ob es in Bayern eine konkrete Vorgabe des Ministeriums gibt.
Seitens der Berufsfeuerwehren gibt es eine Empfehlung.
Wie Herr Schächer ja oben schon (3 mal;-)) mitgeteilt hat tragen wir eine Verantwortung für die Kinder. Ich habe in den letzten Jahren eine Vielzahl von Konzepten für Kindertageseinrichtungen geschrieben.
Gleichermaßen haben wir für einen Träger mit ca. 50 Einrichtungen jeweils angepasste Brandschutzordnungen geschrieben und die Mitarbeiter/innen geschult und Räumungsübungen begleitet.
Selbst wenn die eine Kraft nicht auf der Toilette ist, so müsste in der Regel einer draußen und einer drinnen stehen und die Kinder betreuen. Das ist im Gefahrenfall alles andere als einfach. Hier würde eine enorme Verantwortung auf das Personal abgewälzt, nur weil man am Anfang etwas nicht vernünftig umsetzen möchte, nämlich den einen direkten Ausgang aus jedem Gruppenbereich (Gruppenbereich=Gruppenraum mit den angrenzenden Nebenräumen).
Was ist mit den U3-Kindern. Wie soll dass sinnvoll funktionieren, insbesondere im Bereich Schlafraum.
Zu meiner Zeit als ich noch bei einer Brandschutzdienststelle gearbeitet habe war es einfacher, bei einem Reitstall für die einzelnen Pferdeboxen einen direkten Ausgang ins Freie zu bekommen als eine Türe nach draußen in einem Gruppenbereich. Soviel zur Sicherheit für unsere Pferde und Kinder :-(.
Den zitierten Kommentar der obersten Baubehörde in Bayern kenne ich auch von anderen obersten Baubehörden, allerdings in einem anderen Zusammenhang. Beim Thema Aufsichtspflichtverletzung und Türen ins Freie welche die Kinder öffnen könnten kommt immer wieder die folgende Argumente:
- ich darf die Türe als Notausgang nicht abschließen und die Kinder könnten alleine unbemerkt ins Freie
- die Türen müssen im Notfall von den kindern selbst zu öffnen sein.
gerade auf die letzte Aussage bezieht sich die Aussage der obersten Behörde. Die geht davon aus, dass die Kinder nicht alleine sind und somit auch nicht alleine ohne Erwachsene flüchten müssen.
Das hat bei unseren Konzepten zu verschiedenen Konstruktionen geführt. In vielen Fällen haben diese Notausgänge ins Freie einen Griff oberhalb 1,5 m, sodass die kinder ohne weiteres nicht daran kommen.
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Aber zurück zum Thema. Meine klare Meinung:
- Fenster als RW in Kita = klares NEIN
- 1 Türe ins Freie je Gruppenbereich = klares JA
- 1 Türe ins Freie aus eigenständigen Funktionsräumen (Mehrzeckraum, Schlafraum außerhalb eines Gruppenbereiches = klares JA
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Kleiner Hinweis zu den Türen. Diese sollten von auch von außen zu öffnen sein. Wenn nicht mit einer klinke (Schutz vor unberechtigtem Zugang, dann aber zumindest mit einem Schüssel.
Bei einer Übung hatte wir einen Brand in (natürlich nicht brandlastfreiem Spielflur) dem notwendigen Flur angenommen. 2 Erzieherinnen hatten die Aufgabe die 8 U3 Kinder aus dem Schlafraum ins Frei zu bringen. Nachdem sie mit den ersten draußen waren und zurück wollten die nächsten zu holen war die Türe zugefallen und konnte von außen nicht geöffnet werden. Von innen wäre im Brandfall auch kein Zugang mehr möglich gewesen.
Seitdem erhalten alle Außentüren bei unserer Planung einen Knauff von außen, lassen sich aber mit einem Schlüssel öffnen.