Hallo zusammen,
in NRW brauchen Schulen eine Alarmierungsanlage.
Zum Funktionserhalt fordert die M-LAR:
"Die Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen bei [...]
Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Beschäftigte, sofern diese Anlagen im Brandfall wirksam sein müssen"
Ist das in Schulen eine Anlage, die zur Alarmierung UND Erteilung von Anweisungen dient? Muss die im Brandfall funktionsfähig bkeiben, oder reicht es, wenn die kurz auslöst und dann versagt?
Braucht also eine Alarmierungsanlage in Schulen einen Funktionserhalt?
Viele Grüße,
Frank Borgert