Ja, Hannes, die Sache habe ich von Ihnen so verstanden.
Ich betrachte die Situation sachdienlich. Eine Brandwand wird nicht allein nach Bauordnung konstruiert. Sie soll doch den schnellen Brandübergriff verhindern. In diesem Fall ohne seitlich-parallel anstoßende Gebäude täte es im oberen Bereich anstatt eine Brandwand auch eine feuerbeständige Wand. Aber baupraktisch ist das ziemlich gleich.
Warum will man auf die Brandwandausführung bis zum Dach überhaupt verzichten? Sollen dort Fenster hin?
Planer schulden mehr, als nur die Einhaltung von Vorschriften. Das ist nicht nur beim Brandschutz so. Zumindest ist eine Aufklärungspflicht angesagt. "Bauherr, wenn die Halle drüben brennt, springt das Feuer ruckzuck schräg-seitlich in die oberen Fenster ihres Neubaues. Nehmen Sie das in Kauf?
MfG. G.Karstens