Hallo Herr Lang,
"Könnte man dann also auf die Schottung in den Kellerwänden verzichten?"
Formal ja; dies erschwert jedoch bei Kellerbränden die Brandbekämpfung.
Da solche Abkofferungen meist nicht ganz dicht sind, würde zumindest in Wänden eine rauchdichte Abdichtung empfehlen.
Aber: Wenn die beiden Kellerbereiche brandschutztechnisch getrennt sind, muss auch eine der beiden Wände eine qualifizierte Abschottung besitzen.
Gruß
C. Lammer