Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
heute bitte ich Sie um Ihre Erfahrungen mit der Beantwortung der Löschwasseranfrage. Wenn ich zur Erstellung eines Brandschutznachweises beauftragt bin, nehme ich zum Wasserversorger Kontakt auf um die zur Verfügung stehende Löschwassermenge zu erhalten. Wie auch bei dem mir vorliegenden Neubau einer kleinen Lagerhalle.
Als Antwort auf meine email habe ich einen "Antrag zum Nachweis der Löschwasserversorgung" erhalten bei dem u.a. folgendes zu lesen ist:
"Bitte die geforderte Löschwassermenge ankreuzen:
Vorzuhaltende Löschwassermenge nach W-405 über 2 Stunden
48 m³/h (netto 72,08 €)
96 m³/h (netto 93,51 €)
192 m³/h (netto 130,08 €)
Prüfkosten: Die Prüfkosten werden von mir übernommen"
Ich finde diese Formular sehr befremdlich und frage mich, ob es seit neuesten üblich ist, dass die Auskunft über zur Verfügung stehendes Löschwasser kostenpflichtig ist.
Haben Sie Erfahrungen diesbezüglich? Diese würden mich sehr interessieren. Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stefan Klaus