ich hatte ein Industriegebiet mit Wasserleitung DN 200mm, also reichlich, das von einer DN 80 mm Leitung "gespeist" wurde. Hat man den Hydranten aufgedreht, ging die Leistung zu Boden ... Eine Nachfrage beim Bürgermeister, wie viele Jahre Haft er wünscht, weil er ein Baugebiet ausgewiesen hat, das NICHT den gesetzlichen Löschwasserschutz hat, hat ihn motoviert, einen neuen Hochbehälter und eine DM 300 zum IndGebiet zu bauen.
Hätten alle Betriebe auf eigene Kosten Löschwasservorräte anlegen sollen ?
In Hessen wird im Baugenehmigungsverfahren die Gemeinde gefragt, ob Löschwasser 48 / 96 / 192 m³/h für 2 Stunden gesichert ist, das muß die Gemeinde in ihrer Stellungnahme ankreuzen. Und es ist Sache der Kommunalaufsicht, zu prüfen, ob die Gemeinden falsche Angaben machen.
Ichhalte es für falsch, den Grundschutz auf die Bauherren zu verlagern, die Bürgermeister kassieren Steuern und Parkknollen, sie müssen IHRE Aufgaben auch machen.
Wir haben jetzt einen Landkreis, der meint, dass Drehleitern nach 20 Min kommen können. Als zweite Rettungswege ... Da fand auch ein interessantes Gespräch statt. mfg Franz Schächer