Hallo zusammen,
wir sind durch einen Nachbarn und erst recht durch die dann erfolgte eigene Recherche recht verunsichert.
Aber vielleicht ist es ja für Fachleute auch mit ein paar Sätzen erledigt *hoff*.
Wir haben eine geschlossene Garage (53 qm, davon 20 qm sonstige Fläche für Fahrräder, Gartenzeugs, Waschbecken etc pp - keine Fertiggarage), die mit einer Wand direkt auf der Grenze zum Nachbarn steht.
Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es gar keine Wand. Hier grenzt alles direkt an unser Wohnhaus bzw dessen WDVS mit Putz an - ohne damit direkt verbunden zu sein - ausser die Dachfolie, die am WDVS dran ist.
Die 3 Wände sind alle gemauert oder aus Beton.
Die Decke besteht aus sowas wie Sperrholzplatten, darüber Dämmung und Flachdachfolie.
Noch ein paar Stützen aus Holz (va an de Wohnhauswand) und zig Querbalken aus Holz, auf denen die Deckenplatten liegen.
Und eine Art Sichtschutzwand aus Holz im hinteren Bereich.
Jetzt sagt der Nachbar, wir würden mit der Garage gg DIN4102, die BayBO und die Garagenverordnung verstossen.
Puh...Wenn wir das googeln, kommt´s uns bald so vor, als kämen wir jeden Moment in den Knast...
Wobei zu ihm hin ja von unten bis oben alles Mauerwerk und Beton ist.
Jetzt treiben uns folgende Fragen um :
Gilt die Garage als freistehend ja/nein ?
Muss zum Wohnhaus bzw dessen WDVS noch ein Brandschutz (Platten oder Mauersteine) ?
Muss das Holz in der Garage, va die Decke und Sichtschutzwand, verkleidet werden ?
Und was sind die Paragraphen/Artikel, aus denen das hervorgeht ?
Wir haben kein Problem damit, das dann auch zu machen.
Geht also nicht darum, irgendwelche Schlupflöcher zu finden.
Zumal wir damit ja va unser Haus schützen würden.
Ganz herzlichen Dank schon mal für eine Rückmeldung.
Gruß und bleibt gesund
Christian