Guten Tag,
ich bewohne ein 300 Jahre altes Fachwerkhaus.(Bayern)
An 2 Seiten ist dieses Haus ab dem 1. OG mit Lärchenholz verkleidet (EG gemauert). Aus Gründen der Wärmedämmung möchte ich nun auch
die beiden anderen Seiten des Hauses ab dem 1.OG mit Lärchenholz verkleiden lassen.
Die Wand des Nachbarhauses steht in ca.80 cm Entfernung. Die Wand des Nachbarhauses (10 Jahre alt) ist aus Porenbetonsteinen gemauert. Mein Haus steht mit der Wand auf der Grundstücksgrenze.
Steht diesem Vorhaben aus Brandschutzrechtlicher Sicht irgendwas im Wege?
Danke
Tom Gnoll