Anläßlich eines kleinen Projektes möchte ich hier nochmal eine Frage stellen, die zwar schon mal behandelt wurde m.E. aber etwas offen gelassen hat.
An eine Büro- und Verwaltungsgebäude einer Behörde mit Publikumsverkehr, 3 Geschosse + DG, keine Sonderbau,Bj. 1910, soll ein Aussenaufzug angebaut werden.
Die Haltestellen werden alle im notwendigen Flur sein. Dieser entspricht den Mindestanforderungen vermutlich nur halbwegs. D.h. ich bin nicht sicher ob Leitungen vorhanden sind die dort nichts zu suchen haben, das ein oder andere Möbelchen steht herum, die Geschossdecken sind vermutlich aus Holz.
Da der Aufzug ja so schön Aussenaufzug heisst, könnte man annehmen er sei damit kein Aufzug im Inneren von Gebäuden gem. Bauordnung. Somit wäre kein fb-Fahrschacht, keine Öffnung zur Ableitung von Luft und Rauch und natürlich auch keine qualifizierten Fahrschatabschlüsse erforderlich.
Aber der Aufzu wird ja Bestandteil meines Gebäudes und wird darurch, nach Errichtung, formal doch zu einem Aufzug im Inneren von Gebäuden. Somit wäre der ganze Zinober erforderlich. Vermutlich nicht für die Aussenwände um den Aufzug, aber doch für die ehem. Aussenwand des Flures zwischen Flur und Aufzug. Außeredem auch für Fahrschachtabschlüsse und die Lüftungsöffnung. Damit hätte ich dann auch sicher keine Gefahr einer Übertragung von Feuer- und Rauch über den Fahrschacht/Aufzugsumkleidung.
Ist da was dran oder ist das zu akademisch?
Gruß, J. Peters.