Es geht um ein Gemeindehaus mit unterschiedlichen Nutzungen (keine Versammlungsstätte) die mehrere 2. Rettungswege in eine Hanglage haben.
Der zu überbrückende Höhenunterschied beträgt ca. 1,50 m.
Das ergibt, wenn man 6-Prozent-Rampen mit Zwischenebenen ausführt eine Rampenlandschaft von fast 30 m Länge - hin und her.
Gelten die 6 % auf für den 2. Rettungsweg?
Da ich hier davon ausgehe, dass ich nicht behindertengerecht planen muss (1. RW = behindertengerecht) reichen mir hier 3 x 3 Stufen oder einmal 9 Stufen.
Hat jemand eine Idee, wie man den Innenhof (Innenhang) sinnvoll beplanen könnte und trotzdem die Anforderung an den 2. RW erfüllt?
brandsichere Grüße aus Franken