Kellergeschoss BGF 420 m².
Das KG wird als Lager unabhängig von den oberirdischen Geschossen genutzt.
Erdgeschoss und drei Obergeschosse jeweils BGF 250 m².
Oberster Fußboden 9 m über Gelände.
Wird KG vernachlässigt: Gebäudeklasse 4 (bis 13 m, Nutzungseinheiten jeweils kleiner als 400 m²).
Wird KG nicht vernachlässigt: Gebäudeklasse 5, da KG größer als 400 m².
In beiden Fällen müssen die Geschossdecken über dem Kellergeschoss und die tragenden Wände im Kellergeschoss feuerbeständig sein.
Daher tendiere ich zu der Annahme, dass das KG vernachlässigt werden kann und Gebäudeklasse 4 gilt.
Liege ich richtig?
MfG V. Halb