Im Rahmen einer sogenannten Plausibilitätsprüfung der Planung eines einfachen, 3-geschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Publikumsverkehr, Regelbau GK 3 in Hessen, wurde auch der Entwurf meines Brandschutznachweises geprüft.
Der Prüfer bemängelt nun, dass ich mich nicht zur Erfordernis einer Gebäudefunkanlage ausgelassen habe.
Zunächst glaube ich nicht, dass die Funkfeldabdeckung bei dem, doch recht übersichtlichen Gebäude nicht gegeben ist, aber naja, Glauben heisst schliesslich nicht Wissen!?.
Trotzdem kann es doch nicht sein, dass schon im Regelbau Gebäudefunkanlagen zu berücksichtigen sind. Ich wüsste auch nicht dass das irgendwo geregelt wäre. In der HBO finde ich nichts und selbst das HBKG fordert das m.E. nur für besondere Anlagen.
Liege ich da falsch?
Gruß,
J. Peters