Ich gehe mal davon aus, dass der Fußboden des obersten Geschosses nicht höher als 7 m liegt.
Ein zweites DG kann in der Regel nicht angeleitert werden, wenn das Anleiterfenster nicht in einer Giebelwand liegt. Das gilt für alle Gebäudeklassen.
Nach Art. 35 Abs. 4 BayBO ist das auch so geregelt:
"Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkannte oder ein davor liegender Austritt von der Traufkannte horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein."
Damit fällt ein Fenster als 2. RW im 2. DG aus (außer Giebelwand).
Sie können auf der Gaube des 1. DG (soweit vorhanden und vertretbar) ein Balkon anbringen, welcher mit tragbaren Leitern erreicht werden kann (Fußbodenhöhe max. 7 m). Ein Austritt ohne Geländer auf diesem Balkon oder auf die Dachschräge kann zu Absturzgefahren führen (vor allem im Winter).
Die Feuerwehr hat andere Aufgaben als Anleiterproben durchzuführen. Außerdem würden diese bei schönem Wetter und mit ausreichend Zeit durchgeführt werden. Im Brandfall stehen andere Autos (wie Polizei oder Rettungsdienst, ggf. auch andere Parker)genau dort wo z. B. eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge liegt (bei GK 3 ggf. in der Aufstellfläche für tragbare Leitern).
Die Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Bauordnung und der Richtlinie über Flächen für die FW. Die Reserven sind nicht schon bei der Planung zu verplanen, da sonst wirksame Rettungsarbeiten im Brandfall in Frage zu stellen sind.
Norbert Bärschmann