Hallo Herr Fleischhauer,
da in Brandenburg Schank- und Speisewirtschaften in den Geltungsbereich der VStättVO fallen, wird es wohl keine GastBauVO mehr geben...Auf der entsprechenden Seite des MIR Brandenburg ist auch keine zu finden...
Behandlung also in der Tat als Sonderbau ohne Sonderbauvorschrift, je nach Größe halt die aus Ihrer Sicht erforderlichen Regelungen der VStättVO anwenden.
http://www.mir.brandenburg.de/cms/detail.php?id=108120&_siteid=23
Viele Grüße,
Frank Borgert