Guten Tag an alle Forumteilnehmer.
Bei einem Dachausbau in Berlin, Gebäudeklasse 5, wird der 2.Rettungsweg über Rettungsstege auf dem Flachdach zu einem weiteren Treppenraum im Seitenflügel geführt (Stahlkonstruktion mit Geländer.
Neben diesem Laufsteg befinden sich die ÖRA von Treppenräumen-Abstand ca. 1,0 m.
Nun fordert der Prüfer folgendes:
Wie von der Feuerwehr gefordert, sind vor den Öffnungen zur Rauchableitung der Treppenräume Vorkehrungen zu treffen, um ein hindernisfreies und gefahrloses Flüchten von Personen zu ermöglichen. Eine gängige Vorgehensweise ist hier die Errichtung von „Schutzwänden“ aus nichtbrennbaren Baustoffen, die auf die Öffnung zur Rauchableitung gesetzt werden, beispielsweise in Form eines Trichters. Die Höhe ist vor Ort abzustimmen, jedoch ist eine Mindest-Höhe von 0,90 m einzuhalten.
Wie sehen Sie das? Ist das eine überzogene Forderung? Haben Sie so etwas schonmal gebaut?
Vielen Dank vorab für Ihre Beiträge.
Micaela Lucas