Hallo zusammen,
in einer Brandwandwand als Gebäudeabschlusswand unmittelbar auf der Grundstücksgrenze wurde eine Zuluftöffnung eingebaut. Zu Sicherung gegen eine mögliche Brandübertragung wurde die Öffnung raumseitig mit einer Brandschutzklappe versehen.
Aus meiner Sicht gibt es gleich drei Probleme:
1.) Privatrechtlich: ich kann nicht einfach ungefragt Zuluft bei meinem Nachbarn ansaugen.
2.) technisch: m.E. hat die Brandschutzklappe doch gar keine Zulassung für die Ausführung direkt an der Außenwand. Im Winter wird hier -20°C kalte Außenluft angesaugt, und niemand kann garantieren, dass die Klappe nicht zufriert. Zudem wäre für dieses Fall vermutlich zwingend eine Auslösung über Kanalrauchmelder erforderlich, das Schmelzlot reagiert doch viel zu träge, um eine Kaltrauchansaugung und -verteilung zu verhindern.
3.) Baurechtlich: Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden sind unzulässig, es gibt sie nur in inneren Brandwänden. Wenn es Öffnungen geben soll, dann als genehmigungspflichtige Abweichung.
Mein Fazit wäre, dass die Zuluftöffnung nur als Abweichung möglich wäre, und dann auch nur mit einer Auslösung über Kanalrauchmelder.
Sehe ich das falsch? Alle anderen am Projekt Beteiligten haben mit der Ausführung deutlich weniger Probleme als ich.
Über Rückmeldung würde ich mich daher sehr freuen.
Gruß,
J. Grath