Hallo Kollg.
ich habe gerade einen Unfallhergang infolge fehlender Beleuchtung in einem Kellergeschoss zu beurteilen.
Folgender Sachverhalt Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Mietparteien.
Hochparterre ,OG 1 bis 2 und DG.
Kellerabgang aus dem EG mit T30 Tür und Federbandverschluß ca. mittig im Haus ( nicht üblich wird aber immer mal wieder so im Bestand gesehen.
10 Treppen zum Kellergang runter, dieser führt jeweils nach links und rechts zu Kellerräumen. Die Treppenraumwände gehen im Keller bis zur Gründung durch , dadurch ergeben sich im Keller auch die Gangöffnungen mit Durchgang um ca. 1,00 m breit und ca. 2,00 m Höhe. Auf Mieterwunsch wurde nun im linken Gang eine zusätzliche T 30 RS-Tür eingebaut.
Unfallhergang: ein älterer Mieter geht in den Keller, Licht wird geschaltet , er geht zum Gang nach rechts bis zur Giebelwand und dann in seinen Mieterkellerraum. Die Tür im Gang geht logischerweise zu , weil Obentürschliesser!
Ein weiterer Mieter schaltet an der KG-Tür Licht ab, da sich auf seinen Zuruf kein Kellernutzer meldet. Die zusätzliche Kellergangtür und die Arbeiten im Mieterkelle haben da wohl den Zuruf schallmäßig verschluckt !
Nun geht der Nutzer des Mieterkellers leider ohne Licht, da es im Kellergang keine zusätzlichen Schalter an den Enden gibt, durch den Gang zur geschlossen ersten T30 Gangtür , die wird geöffnet, und schlägt dann infolge Obentürschliesser zu. Resultat , der Mieter steht im Dunklen da...klemmt sich an Türblatt und ´Zarge ziemlich das Handgelenk und fällt auch noch hin. Ergebnis , gebrochene Rippe bei einem 75-jährigen ....einige Blutergüsse usw... Die Krankenkasse DAK will einen
Bericht und wahrscheinlich Geld zurück !!!
KEINER KANN SAGEN , WARUM DIE TÜR VOR ZWEI JAHREN IM KELLERGANG EINGEBAUT WURDE. ICH VERMUTE MAL EIN MIETER WOLLTE EINE ... SEINE SAUNA IN SEINEM KELLER BETREIBEN UND HAT DESHALB MIT DER VERWALTUNG EINEN TÜREINBAU T30 ABGESTIMMT.
Ich sehe jetzt hier , erstens eine konkrete Gefahr infolge eventueller späterer SAUNA-Nutzung ohne weiteren Rettungsweg !!
UND eine Unfallgefaht infolge des nicht notwendigen Gangabschlusses mit der T30 RS Tür.
Die Wohnverwaltung stellt sich erst einmal quer und sagt die Tür stellt zwar eine Unterbrechung des Rettungswegs aus dem Keller dar , ist aber kein Mangel.
Hat einer eine Idee wie die zusätzliche Gangtür infolge einer Normung/Richtlinie usw. schnell entfernbar wäre !
DANKE MFG RR