Autor: MichaelR Hallo Jochen,
die VDE kennt nur elektrische- und abgeschlossene Betriebs STÄTTEN. Hier handelt es sich um einen Raum mit Fußboden und Wänden oder Gitter oder ähnlich, mind. 1,8m hoch. Oben kann er offen sein. Wie so eine el. Betriebsstätte aussieht steht in DIN VDE 0101 bzw. 108, die Bezug auf die EltVO nimmt.
Brandschutzvorschriften kennen nur elektrische Betriebs RÄUME. Diese sind allseits abgeschlossen und unterliegen den länderspezifischen Vorschriften EltBauV, EltVO....
Hier sind in §5 als feuerbeständig oder je nach dem, ob Öltrafos zum Einsatz kommen, als Brandwände festgelegt. Unter 1kV und ohne Öltrafos sind keine Anforderungen festgelegt. Hier gelten die Technischen Anschlussbedingungen TAB der EVU, die wieder beim Hausanschlussraum auf DIN 18012 verweisen.
Zu beachten ist noch, dass die Betriebsräume den Technisch anerkannten Regeln entsprechen müssen. Darunter fällt auch DIN VDE 670 (ehemals PEHLA) "Schutz gegen Störlichtbogen". Da müssen Umfassuungswände einem Druck von 10mbar standhalten. Das schafft man nur (10cm bei armiertem Beton oder 24 cm bei Mauerwerk mit der Rohdichtekl. >1,2)
Evtl. sind Druckentlastungssysteme notwendig.
Gruß Michael