Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, beträgt die Fläche der Garage ca. 100 m² (oder knapp darüber), die offene Länge 30 m und sie ist an drei Seiten offen.
Daraus ergibt sich eine Tiefe von ca. 3,5 m bzw. sind dann die ebenfalls offenen Kopfseiten jeweils ca. 3,5 m lang. Die Längsseite ist 30 m offen. Wenn das keine offene Garage ist?
Wenn vom Gebäude noch einige Räume zur Garage werden, so dass die beide Kopfseiten entsprechend größer sind, was verbessert sich dann. Oder geht es dabei darum den Formalien gerecht zu werden. Erreicht man dadurch eine bessere Be- oder Entlüftung, Rauchableitung oder die Rettungswegführung? Das Gegenteil ist der Fall!
Was ist mit einer 500 m² großen Garage, welche auf 100 m Länge offen ist und sich nur 5 m tief unter dem Gebäude erstreckt. Muss diese überhaupt noch an den schmalen Stirnseiten offen sein um als offene Garage zu gelten? Das ist eine offene Garage, da diese weit überwiegend offen ist. Diese Einstufung ergibt sich aus dem gesunden Menschenverstand.
Ich weiß, von Einstufungskriterien in eine GK oder auch in eine Sonderbauvorschrift darf man nicht abweichen, lediglich von materiellen Vorgaben. Das gilt grundsätzlich auch bei der Einstufung in Klein- Mittel oder Großgaragen und wie hier zutreffend in offene oder geschlossene Garagen.
Wenn meine Garage (mein Beispiel) als geschlossene Garage eingestuft wird, das versteht kein Mensch.
Norbert Bärschmann