Neubau eines zweigeschossigen Bürogebäudes ohne KG.
GK 3, womit an Außenwände und an das Dach lediglich die Anforderung normalentflammbar besteht. Für das Dach noch „Harte Bedachung“.
Der Bauherr will die Außenwand und das Dach jeweils aus Sandwichpaneele herstellen (Dämmung normalentflammbar, sonst Stahl- oder Aluhaut).
Die Anschlüsse von Trennwänden und Decken sind so herzustellen, dass das Abschottungsprinzip sichergestellt ist. Daraus ergeben sich Probleme für die Anschlüsse der Decke an die Außenwand und der Trennwände an das Dach und an die Außenwand.
Bei Führung der Paneele über die Anschlüsse hinweg, ist das Abschottungsprinzip nach meiner Auffassung nicht gewährleistet. Es können sich auch Abweichungen von den Verwendbarkeitsnachweisen ergeben, was vor allem für die Trockenbauwände gilt. Das gilt auch wenn die Trennwände bis direkt unter die Dachhaut geführt werden (Außenschicht der Dachpaneele). Dann kommen noch die Kältebrücken dazu.
Die Trennung der Paneele im Decken- oder Dachbereich ist nicht gewünscht (Führung bis unter die Dachhaut oder Außenverkleidung). Die Paneele als feuerhemmendes Bauteil herzustellen (Außenwand und Dach) ist auch nicht auf dem Wunschzettel des Bauherrn. Das gilt auch für Paneele aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Meine Lösung, die Decke und auch die Trennwände bis an eine flächige und feuerhemmende Innenverkleidung zu führen (Dachtragwerk dann feuerhemmend), stößt auf wenig Gegenliebe. Der Bauherr möchte von innen die Paneele sehen.
Welche Möglichkeiten bestehen noch bzw. wie kann ausreichender Brandschutz in Bezug auf die Anschlüsse sichergestellt werden?
Norbert Bärschmann