Die Frage kann ich nicht beantworten und habe selbst eine Frage.
Man darf sich Sachverständiger nennen, wenn man mehr Fachwissen und Erfahrung hat als der Durchschnitt des Berufskreises.
Wo ist das Aufgabengebiet für einen Sachverständigen für gebäudetechnischen Brandschutz? In bauaufsichtlichen Verfahren, bei Gericht oder ungeregelt privat?
MfG. G.Karstens