Hallo,
Sie benötigen keine Rauchabzugsöffnung, da Sie ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 haben (Einfamilienhaus), und innerhalb dieser Gebäude sind Aufzüge ohne eigenen Fahrschacht zulässig. Somit kein Fahrschacht notwendig und deshalb keine Entrauchung. Die "sichere Umkleidung" ist nicht als Fahrschacht zu werten.
Somit ist die Frage, ob es sich um einen Aufzug handelt, egal.