Guten Morgen,
da Öffnungen zur Rauchableitung (anders als Rauchabzugsanlagen) grundsätzlich nur manuell und nicht automatisch geöffnet werden, brauchen sie auch keine automatischen Auslöser. Dann benötigen sie erst recht kein RAS.
Etwas anderes kann sich höchstens aus dem Brandschutzkonzept ergeben, aber dann sind das für sich genommen ja keine Öffnungen zur Rauchableitung mehr. Dann stellt sich die Frage, worin die erhöhte Anforderung begründet ist und welches Schutzziel damit erreicht werden soll. Schreibt das Konzept Rauchmelder oder eine beliebige Auslösung vor (z.B. Schmelzlote) und warum das Ganze?
Wenn die Kuppeln auf rein freiwilliger Basis Rauchmelder haben, müssen sie gar nichts tun.
Gruß
Alexander Vonhof