Hallo Forum,
Danke für die umfangreichen Antworten zum Laubengang.
Das gleiche Bauvorhaben: die besagte landw. Halle mit Wohnungen im DG (ca. 5000 cbm) stößt über Eck mit dem neu zu bauenden Wohnhaus zusammen. Gilt hier auch BayBO Art. 28 insbesondere (6), wenn es ein Bauherr und eine Flurnummer ist? Wie werden Öffnungen innerhalb der fünf Meter bewertet?
Grüße, Franz Lang