Moin zusammen,
Während die MBO / LBO zwei Rettungswege fordert und ergänzt "Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn...ein Sicherheitsreppenraum vorhanden ist" (nicht ganz wörtlich zitiert..)
Dieser Zusatz fehlt bei der SchulbauRL und der VStättVO.
Somit kann man sagen, es ist impliziert, dass ein Sicherheitstreppenraum im Schulbau nicht verwebdet werden darf.
Vom Schutzziel her allerdings empfinde ich den als sicherer:
Beispiel 2 Treppenräume: Wenn in jedem nTrR (notw. Treppenraum) die Tür zum Brandgeshoss offen steht, sidn beid enTrR ausgefallen.
Wenn beim SiTrR beide Türen vor und hinter der Schleuse zum Brandgeschoss offen stehen, wird der Rauch immernoch mit 35.000m³/h zurückgedrängt und der Treppenraum ist noch passierbar.
Also gleiche Fehlerquelle (zwei Türen offen, die geschlossen sein sollten) aber TrR noch brauchbar.
Somit ist doch der SiTrR sicherer als zwei nTrR. ?!?! Richtig?
Und wäre somit ein SiTrR im Schulbau oder in einer VStätt möglich?
Sehe ich das richtig oder habe ich einen Knoten in der Argumentation?
Gruß aus dem Norden,
Hergenhan