Wenn Fachplaner Feuerlöscher im Brandschutznachweis verlangen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hier um organisatorische Maßnahmen, die der Nutzer/Betreiber beizutragen hat, ist es eine Schwachplanerleistung! Ebenso, wenn die Feuerlöscher auch noch in den Brandschutzplänen eingezeichnet sind und noch die notwendigen Löscheninheiten ausgerechnet werden.
Mit Änderung der Position oder Größe der Feuerlöscher müsste dann der Brandschutznachweis und die Genehmigung geändert werden!?!?
Werden für spezielle Einsatzbereiche und Anforderungen besondere Feuerlöscher erforderlich, sollte/muss im Nachweis darauf hingewiesen werden, doch nur als Hinweis und Pflicht des Betreibers. Das Erfordernis der Feuerlöscher kommt i.d.R., wie Herr Schächer schon erwähnt, aus der Arbeitssicherheit und nicht aus dem Bauordnungsrecht.
Zwar sind relevante Punkte der Arbeitsicherheit auch im Brandschutznachweis zu berücksichtigen, doch bei den Feuerlöschern genügt der Hinweis.
Ob dann später der Vermieter im Mietvertrag freiwillig die Verpflichtung zur Ausstattung mit Feuerlöschern übernimmt (weil er auch in andern Mietbereichen die gleichen Geräte - einheitliche Wartungsverträge - haben möchte),ist eine privatrechtliche Angelegenheit.
Im privaten Sektor (Wohnungsbau) werden keine Feuerlöscher mehr bauordnungsrechtlich verlangt. Sinnvoll können sie dennoch sein.
mfG
der Feuerteufel