Hallo Kolleginnen und Kollegen...
ich habe ein "Funktionsgebäude zum Freibad" der Gkl. 3 in Bayern. Kein Sonderbau!
Das Gebäude hat EG und OG und ist in jedem Geschoss zu ebener Erde zugänglich. Die Treppe ist im EG, wo sich überwiegend Technik, WC, Umkleiden usw. befinden, offen zu einem Gang/Flur.
Im OG ist eine F30-Wand und sogar eine T30-RS-Tür geplant!
Meine Frage dazu:
Ist das eine notwendige Treppe, da jedes Geschoss ebenerdig erreichbar ist?
Ich habe das verneint!
Wie beurteilt ihr das EG, wenn am Flur mit Treppe Umkleiden, Duschen und WC-Räume anschließen und den Brandschutz in diesem Flur, der ja kein nutwendiger Flur ist?
OG: zwei unabhängige Rettungswege im OG
mit Grüßen aus Franken