Sehr geehrte Forumsmitglieder,
in NRW ist mit der neuen Bauordnung der nachträgliche Einbau von Treppenliften mittlerweile gestattet. In einem Bestandsgebäude, welches als Bürogebäude genehmigt ist, soll ein Treppenlift nachträglich im notwendigen Treppenraum eingebaut werden.
Bei dem Bürogebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges denkmalgeschütztes Bürogebäude mit zwei baulichen Rettungswegen, Brandmelde- und Alarmierungsanlage. Die Treppenbreite ist ca. 1,60 m, sodass die Anforderungen der BauO NRW erfüllt werden. Es ist geplant, die hierfür erforderlichen elektronischen Bestandteile im notwendigen Treppenraum offen zu verlegen. Aufgrund von technischen Defekten kann es zu einem Brand sowie einer Rauchentwicklung kommen und der Treppenraum ausfallen.
Aufgrund des zweiten baulichen Rettungsweges sowie der brandschutztechnischen Infrastruktur und mit der Begründung, dass ein Aufzug mit seinen elektrischen Einrichtungen innerhalb eines Treppenraums auch ohne eigene Fahrschächte zulässig wäre (nichtbrennbare Einhausung erforderlich), sehe ich gegen die offene Verlegung der elektrischen Komponenten keine Bedenken.
Wie seht Ihr das?
Für Eure Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus.
Freundliche Grüße