Autor: Sauter Falls jemand auch mal an diesen Punkt stösst:
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden - 3.1 "Die Estriche müssen mineralisch sein."
Darunter verstehe ich u.a. nichtbrennbar.
Da ich über einige tausend qm Boden zu entscheiden hatte, fragte ich nach.
Auf meine Anfrage (bezüglich des Widerspruchs von Ziff. 3.1 zu den Bildern 1 + 2 der Richtlinie) verwies mich die Untere Baubehörde an die Obere Baubehörde und diese wiederum an die Oberste BB. Nun kam von dort folgende kurze Antwort:
Hohlraumestriche als auch Doppelböden müssen
in Rettungswegen nichtbrennbar und
ausserhalb von RW mind. B2 sein.
Also kann man davon ableiten, dass solche Estriche nicht immer mineralisch sein müssen.
Viel Spass bei der Arbeit